Kollektivvertrag: Mehr Pension für IT-Fachkräfte

Der IT-KV ermöglicht es Unternehmen, Firmenpensionsmodelle ohne Zusatzkosten umzusetzen und sogar Geld zu sparen. Bei diesem Vorzeigemodell profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. [...]

© Brian Jackson - stock.adobe.com

In Krisenzeiten Firmenpensionsmodelle einzuführen, die üblicherweise einen finanziellen Mehraufwand für Unternehmen bedeuten, klingt im ersten Moment wenig plausibel. Bei genauerer Betrachtung aber zeigt sich, dass es in jeder Krise auch Branchen gibt, die ein über­durchschnittliches Geschäftsvolumen verzeichnen.
In Österreich gibt es zudem einige Branchen, in denen der Kollektivvertrag nicht nur eine kostenneutrale, sondern für das Un­ternehmen sogar eine kostensparende Einführung eines Firmen­pensionsmodells ermöglicht. Eine Branche, auf die beides zutrifft, ist die IT-Branche.

Der IT-KV ist einer von nur ganz wenigen Kollektivverträgen, der die Umsetzung eines Firmenpensionsmodells mittels Gehaltsumwandlung ermöglicht!

Was bedeutet das konkret?
Der entsprechende Paragraph im Kollektivvertrag (im Falle des IT-KVs § 19a) regelt, dass gemäß § 26 Z 7 lit. A EStG Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge für Arbeitnehmer anstelle eines Teils des bisher gezahlten Gehalts oder der Gehalts­erhöhungen, auf die Anspruch besteht, leisten können.

Welche Vorteile hat dieses Modell?
Die Arbeitgeber ersparen sich bis zu 30,8% Lohnnebenkosten für die in die Pensionskasse umgelenkten Gehaltsbestandteile. Dadurch ergibt sich eine konkrete, unmittelbare Kostenersparnis. Die steuerlich at­traktive Pensionsvorsorge ist außerdem als Employer Branding Tool einsetzbar.

Diese Möglichkeit steht den Mitarbeitern nämlich nur offen, wenn der Arbeitgeber die vertraglichen Rahmenbedingungen schafft (Abschluss eines Pensionskassenvertrages mit einer Pensionskasse). Die Arbeitnehmer können dann „brutto-für-netto“ für die Pension ansparen, denn die Pensionskassenbeiträge sind sowohl von der Lohnsteuer, als auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Die Veranlagung erfolgt KESt-frei. Durch ein derartiges Modell entsteht eine Win-win-Situation für Unternehmen und Mitarbeiter!

Welche Möglichkeiten gibt es?
Die Teilnahme am Pensionsmodell entscheidet jeder Mitarbeiter individuell. Folgende Umsetzungsmöglichkeiten bestehen:

  • Pensionskassen-Beitrag anstelle einer zukünftigen Gehaltserhöhung
  • Umlenkung fixer Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse
  • Umlenkung variabler Gehaltsbestandteile in die Pensionskasse (z.B. Prämien, Bonuszahlungen)

Die Erfahrungswerte der VBV-Pensionskasse zeigen, dass die Akzeptanz bei diesem Modell überdurchschnittlich hoch ist: Je nach Entlohnungsschema im Unternehmen nehmen zwischen 40% und 60% der Belegschaft die Möglichkeit der steuerlich attraktiven Pen­sionsvorsorge an.

Mehr über das kostenneutrale Pensionskassenmodell für den IT-Kollektivvertrag erfahren Sie auf der Website der VBV-Pensionskasse


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