Kollektivvertrag: Firmen-pensionen für IT-Fachkräfte

Mitarbeiter, die dem IT-Kollektivvertrag unterliegen, können jetzt „brutto-für-netto“ für ihre Pension vorsorgen! Damit ergibt sich eine deutlich höhere Leistung als bei einer privaten Vorsorge aus dem versteuerten Einkommen. [...]

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Als einer der ganz wenigen Kollektivverträge in Österreich ermöglicht jener der IT-Branche, aus dem unversteuerten Einkommen für das Alter vorzusorgen. Mitarbeiter können auf diesem Weg freiwillig und steueroptimal für ihre Pension vorsorgen und so ihren Lebensstandard auch im Alter absichern. Über diese Regelung im IT-KV können somit Gehaltsbestandteile unversteuert in einen Beitrag für eine Firmenpension umgewandelt werden, wenn der Arbeitgeber dieses Modell anbietet.

Was bedeutet das konkret?
§ 19a des IT-KV regelt, dass Arbeitgeber im Einvernehmen mit ihren Arbeitnehmern für diese Beiträge in eine Pensionskasse anstelle eines Teils des bisherigen Gehalts oder einer Gehaltserhöhung leisten können.

Einer, der die Vorzüge dieses Modells bereits sehr früh erkannt hat, ist Alexander Chvojka. Er ist Geschäftsführer des Dienstleistungsunternehmens ITdesign in Wien. Bereits im Jahr 2016 hat er diese Möglichkeit des IT-KV ergriffen und Firmenpensionen in seinem Unternehmen umgesetzt. „Man hat als Unternehmer Obsorgepflichten für seine Mitarbeiter. Ich trage für sie Verantwortung, auch in Zukunft, über das Arbeitsleben hinaus. Diese Verantwortung will ich auch übernehmen, ich will ja die besten Mitarbeiter im Unternehmen haben“, sagt Chvojka über seine Beweggründe, dieses Firmenpensionsmodell einzuführen.

Welche Vorteile hat das Modell?
Mitarbeiter können mit diesem Modell „brutto-für-netto“ für ihre Pension vorsorgen. Die Pensionskassenbeiträge sind von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit, die Veranlagung erfolgt KESt-frei. „Der Großteil unserer Mitarbeiter leistet Beiträge in die Pensionskasse, quer durch alle Altersklassen. Sie sind mit diesem Angebot sehr zufrieden. Ich halte das für eine vernünftige Entscheidung, um auch im Alter gut versorgt zu sein. Der IT-KV bietet hier wirklich eine gute Grundlage dafür“, so Chvojka.

Welche Möglichkeiten gibt es?
Das Pensionsmodell ist freiwillig und jeder Mitarbeiter entscheidet individuell über die Teilnahme. Folgende Umsetzungsmöglichkeiten bestehen:

  • Pensionskassen-Beitrag anstelle einer zukünftigen Gehaltserhöhung
  • Umlenkung fixer Gehaltsbestandteile
  • Umlenkung variabler Gehaltsbestandteile (z. B. Prämien, Boni)

Wie funktioniert die Abwicklung?
Alle Mitarbeiter, die dem IT-Kollektivvertrag unterliegen, haben die Möglichkeit, Gehaltsbestandteile, die über dem KV-Mindestgehalt liegen, in einen Pensionskassenbeitrag umzuwandeln. Diese Möglichkeit steht den Mitarbeitern aber nur offen, wenn der Arbeitgeber die vertraglichen Rahmenbedingungen schafft (Abschluss eines Pensionskassenvertrages).

Mehr über das Modell für den IT-KV erfahren Sie auf der
Website der VBV-Pensionskasse.


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