Flicken reicht in der IT-Sicherheit nicht aus

Der Countdown läuft – am 17. Oktober 2024 soll die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Wie sehen der aktuelle Referentenentwurf des BMI bzw. die Anforderungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltung genau aus? ESET-Experte Maik Wetzel fasst für Sie die wichtigsten Erkenntnisse und Folgen zusammen. [...]

Organisationen können sich mit gezielten Anpassungen ihrer Prozesse und Abläufe auf die Einführung der NIS2-Richtlinie vorbereiten. Die Planung schließt die Sicherheit der Informationssysteme genauso ein wie ein funktionelles Risikomanagement und die Berücksichtigung der Lieferkette in die Sicherheitsabläufe. Darüber hinaus sollte ein Krisenmanagement verfügbar sein, das bei größeren Cybervorfällen eingreift und die Betriebskontinuität wiederherstellen kann. Nicht zuletzt ist die Beachtung der Meldepflicht bei entsprechend kategorisierten Vorfällen eine vorgeschriebene Maßnahme, die es einzuhalten gilt.

↗ Jetzt zum Webinar anmelden: Wir geben Ihnen quartalsweise Updates zum aktuellen Stand – Nächster Termin: 18. September 2024

ESET MDR: Ihre Lösung für moderne Cybersicherheit

Nicht nur angesichts der NIS2-Richtlinie, sondern auch im Hinblick auf die aktuelle Bedrohungslage ist der Schutz der digitalen Infrastruktur von entscheidender Bedeutung. ESET MDR bietet Organisationen die perfekte Antwort auf diese Herausforderungen. Mit dem KI-gestützten Service lagern sie den gesamten Prozess der Bedrohungserkennung und -abwehr an die erfahrenen Experten von ESET aus. Zusätzlich erhalten sie Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Berichtspflichten im Falle eines Sicherheitsvorfalls. So haben Unternehmen Zugang zu erstklassiger Cybersicherheit, ohne ein eigenes, hochspezialisiertes IT-Sicherheitsteam aufbauen zu müssen.

Was passiert mit Unternehmen, die die NIS2-Richtlinie nicht einhalten?

Eine Sorgfaltspflicht und Meldepflicht sorgt für die Durchsetzung der NIS2-Richtlinie und gewährleistet die wirksame Einhaltung der Vorschriften. Entsprechend sind Bußgelder und Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften vorgesehen. So können Verstöße mit Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die nationalen Aufsichtsbehörden können ihre eigenen Modalitäten für die Verhängung von Geldbußen entwickeln und anwenden.

↗ Ist Ihr Unternehmen betroffen? Hier geht es zur NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSI


Mehr Artikel

News

Bad Bots werden immer menschenähnlicher

Bei Bad Bots handelt es sich um automatisierte Softwareprogramme, die für die Durchführung von Online-Aktivitäten im großen Maßstab entwickelt werden. Bad Bots sind für entsprechend schädliche Online-Aktivitäten konzipiert und können gegen viele verschiedene Ziele eingesetzt werden, darunter Websites, Server, APIs und andere Endpunkte. […]

Frauen berichten vielfach, dass ihre Schmerzen manchmal jahrelang nicht ernst genommen oder belächelt wurden. Künftig sollen Schmerzen gendersensibel in 3D visualisiert werden (c) mit KI generiert/DALL-E
News

Schmerzforschung und Gendermedizin

Im Projekt „Embodied Perceptions“ unter Leitung des AIT Center for Technology Experience wird das Thema Schmerzen ganzheitlich und gendersensibel betrachtet: Das Projektteam forscht zu Möglichkeiten, subjektives Schmerzempfinden über 3D-Avatare zu visualisieren. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*