Gastkommentar: Das Wiederaufleben der umstrittenen »Lernsieg«-App

Die App Lernsieg startete im November 2019 und ermöglicht die Bewertung von Lehrern und Schulen. Allerdings wurde diese nach starker Kritik vonseiten der Lehrerschaft zwischenzeitlich offline genommen – nun wird ein Neustart versucht. [...]

Andreas Schütz ist Partner bei Taylor Wessing in Wien. (c) Taylor Wessing

Obwohl nach der ersten Veröffentlichung von Lernsieg die meisten Bewertungen sehr positiv ausgefallen sind, bekam der Gründer unzählige negative Mails und auch die Lehrergewerkschaft übte starke Kritik und Druck in Bezug auf die App aus. Die Kritik riss auch nach dem Relaunch nicht ab und die Gewerkschaft ist wieder auf den Barrikaden. Inhaltlich wurde an der App nichts verändert. Viele Lehrer stellen sich wohl die Frage, ob es überhaupt zulässig ist, dass Schüler ihre Lehrer und die Schule öffentlich bewerten können.

Die Datenschutzbehörde hat bestätigt, dass es keiner Änderung bedarf und die Verarbeitung der Lehrerdaten aus datenschutzrechtlicher Sicht unproblematisch ist. Darüber hinaus besagt auch ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bildungsministeriums, dass die App jedenfalls nicht rechtswidrig sei und die Öffentlichkeit ein legitimes Informationsinteresse hat. Bedenken gibt es allerdings bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Schülern. Des Weiteren hat die Datenschutzbehörde angemerkt, dass die Verarbeitung der Lehrerdaten deshalb mit den Bestimmungen der DSGVO konform ist, da bei einer Interessenabwägung die berechtigten Interessen der Allgemeinheit (der Schüler) mehr Gewicht haben als die Beeinträchtigung des Grundrechts auf Datenschutz der Lehrer.

Es muss nur sichergestellt werden, dass die Bewertung über Lernsieg die berufliche Tätigkeit der Lehrer betrifft (und keine persönlichen Aspekte). Wortwörtlich schreibt dazu die Datenschutzbehörde: »Die Berufsgruppe der Lehrer muss sich daher von vornherein auf die Beobachtung ihres Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit und auf Kritik an den Leistungen einstellen.«

Datenschutzrechtliche Bedenken wurden also zunächst zerstreut, der weitere Verlauf der Geschehnisse ist allerdings abzuwarten. Die Lehrergewerkschaft hat jedenfalls bereits mehrere Musterklagen vorbereitet, von denen zumindest eine zur Verhandlung zugelassen ist.

Andreas Schütz ist Anwalt bei Taylor Wessing.


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