Editorial: Ein Urteil mit Augenmaß

Nun also doch. Der Verfassungsgerichtshof hat die seit 2012 in Kraft gewesene Vorratsdatenspeicherung (VDS) wieder aufgehoben. [...]

Die Gesetze würden sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, widersprechen, sagte Präsident Gerhart Holzinger bei der Verkündung der Entscheidung. Wenn die Polizei die Telefon- und Internetdaten der Bürger massenhaft auswerten darf, und zwar ohne einen konkreten Verdacht und ohne richterliche Beschränkungen, kann jeder ins Visier der Ermittler geraten. Überwacht wurden dabei nicht die Inhalte sondern die Verbindungsdaten, also wer mit wem, wann und wo. Anhand dieser Informationen können Behörden von jedem Bürger ein Profil anlegen und dessen Verhalten durchleuchten. Jeder Bürger steht also unter dem Argument der Verbrechens­prävention unter Generalverdacht. Das erinnert an den Hollywoodstreifen „Minority Report“ von Steven Spielberg, in dem Superpolizist Tom Cruise Verbrechen bekämpft, bevor sie begangen werden. Das ist ein massiver Eingriff in die Gesellschaft und wirft Fragen auf; im Film und auch in der Realität.

Die Richter (Realität) verbieten aber nur das konkrete Gesetz – die Nutzung von Daten für die Bekämpfung von Terror und schwerer Kriminalität sind weiterhin erlaubt, wenn auch nur unter strengen Auflagen. Das war auch vor der Einführung der VDS so. Also ein Urteil mit Augenmaß, dass den Behörden Möglichkeiten zur Überwachung offen hält, was in bestimmten Fällen sicherlich notwendig und richtig ist. (cb)


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