Festplattenabgabe: „Kunst hat Recht“ legt nach

Nachdem der Elektrofachhandel in Person von Obmann Wolfgang Krejcik am Donnerstag die Vorwürfe der Initiative "Kunst hat Recht", man hebe bereits seit 2010 eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ein, gegenüber der APA zurückgewiesen hat, legt die Initiative heute Dokumente als Beweis vor. "Uns liegen mehrere Rechnungen von großen Elektrohändlern vor, in denen die Festplattenabgabe ausgewiesen wird. Ein großer Händler hat seine Kundinnen und Kunden sogar schriftlich darauf vorbereitet", wird Initiator Gerhard Ruiss in einer Aussendung zitiert. [...]

Damit bezieht sich die Initiative erneut auf den Vorstoß der Austro Mechana von vor zwei Jahren, demzufolge Händler ab 1. Oktober 2010 beim Verkauf von Festplatten eine Urheberrechtsabgabe zu leisten hätten. Nach wie vor herrscht Unklarheit darüber, ob dies tatsächlich umgesetzt wird. Der Computerhersteller HP klagte damals die Verwertungsgesellschaft, aktuell liegt der Fall beim Obersten Gerichtshof – eine Entscheidung steht noch aus. Während der Fachhandel das Einheben einer Abgabe zurückweist, sieht Ruiss dies anders.
So finden sich aktuell auf der Webseite der Initiative zwei anonymisierte Rechnungen, die beim Kauf einer 32GB- bzw. 500GB-Festplatte jeweils eine Urheberrechtsabgabe von 12 Euro aufweisen – in einem Fall mit dem zusätzlichen Vermerk „Enthält Urheberrechtsabgabe Austro Mechana“. Die Rechnungen wurden 2010 bzw. 2012 ausgestellt, das von Ruiss erwähnte Schreiben eines Geschäftsführers im Jänner 2011 verfasst.
Der Initiator von „Kunst hat Recht“ erneuerte damit auch seine Kritik am Fachhandel, der die angeblich von den Konsumenten bezahlte Festplattenabgabe nicht an die „20.000 Künstlerinnen und Künstler, denen das Geld zusteht“, weiterleite. Weiters fordert die Initiative die Bekanntgabe jener Händler, die eine Urheberrechtsabgabe einheben. „Darstellungs- und Nachzahlungsprobleme sollte es keine geben, denn dieses nicht für sich selbst verrechnete Geld kann ja nur als zweckgebundene Rücklage in den Firmenbüchern aufscheinen“, so Ruiss. (apa)


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