DSGVO Standard-TOMs nach dem „Stand der Technik“

In diesem kurzen Kapitel des Tagebuchs laden wir Sie herzlich zu einem Gratis-Event ein, das Technisch Organisatorische Maßnahmen (TOMs) unter Berücksichtigung des Stands der Technik vorstellt. [...]

Tagebuch eines Datenschutz-Beauftragten (c) ITW

Aktuelle Strafen in Größenordnungen von hunderten Millionen Euro zeigen, dass der Datenschutz den Kinderschuhen entwachsen ist, an Bedeutung gewinnt und in der Softwarebranche ernst genommen werden muss.

Die „SIG-Datenschutz“ des VÖSI setzt durch das Ziel der Ausarbeitung von Leitlinien im Bereich der „Technisch-Organisatorischen-Maßnahmen“, kurz TOMs, mit der DSGVO-Vorgabe „dem Stand der Technik zu entsprechen“, einen wesentlichen Meilenstein für die Entwicklung von Software. 

Das anschließende zur Verfügung stellen der TOMs für Mitglieder wird diesen sowohl Compliance als auch Sensibilisierung gegenüber der DSGVO in den eigenen Betrieben bzw. in der entwickelten Software / Dienstleistung wesentlich erleichtern.

Was versteht man unter TOMs?

  • TOMs – Abkürzung für technische und organisatorische Maßnahmen
  • TOMs werden im Artikel 32 der DSGVO gefordert
  • Zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung müssen die TOMs dem Stand der Technik entsprechen.

In diesem Sinne präsentiert die Special Interest Group „Datenschutz“ der VÖSi gemeinsam mit der UBIT der WKO am 16.04.2024 um 18:00 die Standard-TOMs. (Genauere Informationen können Sie hier finden.)

Nach der Vorstellung der Standard-TOMs laden wir Sie ein zu einer Diskussion im Sinne eines Workshops und natürlich zum gegenseitigen Austausch – begleitet von einem kleinen Buffet – ein.

Zur gratis Anmeldung geht es hier. 


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